AGB
(Stand 01/2017)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG zustande. Der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können von der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG dem zustimmt.
5. Rechnungen der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück und 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Apartment unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer und Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, bei Anreise auf Verlangen eine Kreditkarte oder einen Personalausweis vorzulegen.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Apartments der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG
1. Die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG beruhen. Einer Pflichtverletzung der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG auftreten, wird die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden von der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG mit größter Sorgfalt ausgeführt.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Strandhotel Ostseeblick GmbH & Co KG.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.